1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Cloud-Software Verein.Jetzt Vereinsverwaltung (nachfolgend "Plattform") durch Vereine, die einen Nutzungsvertrag mit der Garske Systems GmbH abschließen (nachfolgend "Verein"), sowie für Mitglieder dieser Vereine, die das Self-Service-Portal zur Verwaltung ihrer Mitgliedschaft verwenden (nachfolgend gemeinsam "Nutzende"). Ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen der Nutzenden finden keine Anwendung.
2. Leistungsbeschreibung
Die Plattform ermöglicht Vereinen die digitale Verwaltung ihrer Mitglieder, Abläufe und vereinsrelevanten Prozesse. Mitgliedern wird über das Self-Service-Portal Zugang zur Aktualisierung eigener Daten, zur Einsicht in abrechnungsrelevante Informationen und zur Nutzung freigeschalteter Funktionen gewährt. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Angebot sowie nach etwaigen später erworbenen Erweiterungen.
3. Preise, Abrechnung und Open-Beta-Vorteil
Für Vereine, die den Nutzungsvertrag während der Open-Beta-Phase schließen, beträgt der Preis für die Nutzung der Plattform 5 EUR pro Monat. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der genannte Preis bleibt für mindestens fünf Jahre ab Vertragsbeginn unverändert. Erweiterungen oder später hinzukommende Funktionen können separat berechnet werden und bedürfen einer ausdrücklichen Annahme durch den Verein. Die Preise für Erweiterungen werden dem Verein vor deren Inanspruchnahme mitgeteilt und bedürfen einer separaten Bestätigung.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Rechnungen werden zwischen 30 und 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode erstellt. Bei Zahlungsverzug ist Garske Systems berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und den Zugang zur Plattform nach erfolgloser Mahnung zu sperren.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere einjährige Abrechnungsperioden, sofern er nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich per E-Mail an [email protected] gekündigt wird. Die Kündigung ist durch den Verein auszusprechen. Nach Vertragsende wird der Zugriff auf die Plattform deaktiviert. Der Verein ist verantwortlich für das rechtzeitige Sichern und Exportieren der Daten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach erfolgloser Mahnung.
5. Pflichten der Vereine
Vereine stellen sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zur Plattform erhalten und Zugangsdaten vertraulich behandelt werden. Der Verein bleibt für die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich und hat die Mitglieder über die Nutzung des Self-Service-Portals sowie über deren Befugnisse zu informieren. Der Verein ist zudem verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und muss die Mitglieder über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung informieren.
6. Pflichten der Mitglieder
Mitglieder dürfen das Self-Service-Portal ausschließlich im Rahmen ihrer vereinsbezogenen Zwecke nutzen und sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, Änderungen ihrer personenbezogenen Daten zeitnah vorzunehmen sowie missbräuchliche Nutzungen unverzüglich dem Verein oder Garske Systems zu melden. Mitglieder sind zudem verpflichtet, die Datenschutzvorschriften einzuhalten und den Verein über etwaige Verstöße zu informieren.
7. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
Garske Systems stellt die Plattform mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Verfügbarkeit bereit und führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch. Die Plattform befindet sich in einer Open-Beta-Phase; es können Anpassungen an Funktionsumfang und Benutzeroberfläche erfolgen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00-18:00 Uhr) durchgeführt und dem Verein rechtzeitig angekündigt.
Garske Systems wird den Verein rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten, über wesentliche Änderungen informieren und deren Auswirkungen erläutern. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird während der Open-Beta-Phase nicht gegeben.
8. Support und Kommunikation
Supportanfragen können über die bekannten Kontaktwege eingereicht werden. Vereine sind verpflichtet, eine aktuelle Kontaktadresse zu hinterlegen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Mitglieder wenden sich bei fachlichen Fragen grundsätzlich an ihren Verein.
Garske Systems bearbeitet Supportanfragen nach Best-Effort-Prinzip. Eine garantierte Reaktions- oder Bearbeitungszeit besteht nicht. Für verbindliche Service Level Agreements (SLAs) mit definierten Reaktionszeiten können separate Vereinbarungen getroffen werden.
9. Haftung
Garske Systems haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Garske Systems nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend anderweitig bestimmt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
10. Rechte an Inhalten und Software
An der Plattform bestehen ausschließlich Rechte von Garske Systems. Vereine erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung ist unzulässig. Von Vereinen oder Mitgliedern eingestellte Inhalte verbleiben in deren Verantwortung; sie dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
11. Datenschutz
Datenschutzrechtliche Regelungen ergeben sich aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung. Diese AGB enthalten keine abweichenden Datenschutzbestimmungen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von Garske Systems.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Garske Systems ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern berechtigte Interessen dies erfordern. Die Änderung wird dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Verein der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Garske Systems wird den Verein in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Widerrufsfrist besonders hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist Garske Systems berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
Stand: 30. Okt. 2025